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Praxis

KI-Bilder kennzeichnen in 30 Sekunden: Warum ich mein eigenes Tool gebaut hab

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Eine Privatnachricht hat mich diese Woche an den Schreibtisch getrieben. Ein Follower hat eines meiner Bilder durch einen KI-Detektor gejagt und mir geschrieben, als hätte er etwas aufgedeckt. Ja, ist KI. Steht auf meiner KI-Transparenz-Seite, seit Anfang 2026. Das Problem war nicht die Enttarnung, sondern der Grund dafür: Bei manchen sozialen Netzwerken kannst du bei einem Upload anhaken, dass ein Bild KI-generiert ist, bei Instagram etwa geht das direkt im Post-Editor. Bei den meisten anderen Plattformen, bei deiner eigenen Website, in einer PDF-Broschüre, gibt es dieses Häkchen schlicht nicht. Und genau für diese Lücke hab ich drei Stunden investiert, dann stand watermark.digitalhandwerk.rocks.

Die Offenlegungspflicht aus Artikel 50 Absatz 4 ist für die meisten EPU und KMU einfacher, als das Getwitter der letzten Wochen glauben macht. Was fehlt, ist kein Gesetzestext mehr, davon gibt’s genug im Netz. Was fehlt, ist ein Werkzeug, das die Sache in zwei Minuten erledigt, ohne dass du dein Bild irgendwo hochladen musst, und zwar unabhängig davon, wo du es veröffentlichst. Nach diesem Artikel weißt du, was das Tool tatsächlich tut, wann du es brauchst und wo seine Grenzen liegen. Als zertifizierter KI-Beauftragter nach ISO 42001 beobachte ich diese Debatte seit dem ersten Entwurf des AI Act, und die Verwirrung ist momentan größer als je zuvor. Fangen wir dort an, wo mich die Nachricht hingebracht hat.

Was die Nachricht mit mir gemacht hat

Ich berate seit Jahren EPU und KMU in der DACH-Region zu generativer KI, und die Frage nach Kennzeichnung kommt inzwischen in fast jedem zweiten Erstgespräch. Meistens ist die Antwort banal: ein Textzusatz, gut lesbar, fertig. Trotzdem wird daraus in Kommentarspalten und Newslettern ein Drama mit Bußgeldandrohungen von 15 Millionen Euro. Beides stimmt gleichzeitig. Die Pflicht ist real, das Bußgeld ist real, und trotzdem ist die Umsetzung für neun von zehn Fällen eine Sache von Minuten.

Was mich an der Nachricht des Followers eigentlich gestört hat: Er hatte recht mit seiner Beobachtung, aber falsch mit der Schlussfolgerung. Ja, alle meine Bilder sind KI-generiert, das steht offen auf meiner Transparenz-Seite. Aber ob ein einzelnes Bild sichtbar gekennzeichnet ist, hängt bei mir stark davon ab, wo es landet. Instagram bietet seit einiger Zeit ein eigenes Häkchen „KI-Info“ im Upload-Dialog an, das setze ich konsequent. Aber dieses Häkchen ist eine Plattform-Funktion, keine Erfüllung von Artikel 50. Es hilft dir auf LinkedIn nicht, auf deiner eigenen Website nicht, in einem PDF für Kunden schon gar nicht. Sobald ein Bild die Plattform verlässt, die das Häkchen kennt, bist du wieder allein mit deiner eigenen Kennzeichnung. Diese Lücke zwischen Plattform-Komfort und tatsächlicher Rechtspflicht war der eigentliche Auslöser für das Tool, nicht der Kommentar selbst.

Die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 AI Act ist für Betreiber, die KI-Bilder veröffentlichen, mit einer klar erkennbaren visuellen Kennzeichnung erfüllt.

Kein Wasserzeichen-Provider, kein Plugin-Abo, kein Server, der irgendwo in den USA steht. Genau diese Lücke wollte ich schließen, nachdem ich selbst wochenlang die EU-Icons händisch in Photoshop auf meine Beitragsbilder gezogen hab, wie ich in meinem Artikel zu den EU-Icons beschrieben hab.

Zwei Rollen, zwei Pflichten: kurz erklärt

Bevor es ums Tool geht, drei Begriffe, ohne die der Rest keinen Sinn ergibt.

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, also Adobe, OpenAI oder Higgsfield. Deren Pflicht nach Artikel 50 Absatz 2 ist maschinenlesbare Markierung, etwa über C2PA Content Credentials oder unsichtbare Wasserzeichen wie SynthID.

Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System beruflich einsetzt, also du, wenn du für deine Website oder deine Kunden Bilder generierst. Für dich verlangt Absatz 4 eine wahrnehmbare Kennzeichnung, kein technisches Verfahren im Hintergrund.

Ein Deepfake ist dabei breiter definiert, als die meisten annehmen: jeder KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der einer echten Person, einem Ort oder einem Ereignis so ähnlich sieht, dass er fälschlich als authentisch durchgehen könnte. Ein abstraktes Muster als Hintergrundgrafik fällt nicht darunter, eine KI-Person, die aussieht wie ein Foto deines Teams, sehr wohl.

Was das Tool konkret macht

watermark.digitalhandwerk.rocks nimmt ein JPEG, PNG oder WebP entgegen, das du reinziehst oder auswählst. Dann wählst du zwischen drei offiziellen EU-Icons (vollständig KI-generiert, teilweise mit KI bearbeitet, KI war beteiligt) oder einem eigenen Textlabel wie „KI-generiert“ oder „AI-generated“. Position, Größe, Deckkraft und Hell-Dunkel-Variante lassen sich frei einstellen, damit das Label auf hellem wie dunklem Untergrund lesbar bleibt. Export als PNG, JPEG oder WebP, fertig. Kein Konto, keine Anmeldung, kein Abo.

Mann mit Smartphone am Laptop
Mein „KI-Watermark“ Tool auf https://watermark.digitalhandwerk.rocks/

Der Teil, der mir persönlich am wichtigsten war: Dein Bild verlässt deinen Rechner nicht. Die gesamte Verarbeitung läuft über die Canvas-Funktion deines Browsers, direkt auf deinem Gerät. Es gibt keinen Upload, keine Zwischenspeicherung auf einem Server, kein Tracking. Du könntest die Seite laden, dein WLAN abschalten und trotzdem weiterarbeiten. Für eine Steuerberaterin, mit der ich vor Kurzem über genau dieses Thema gesprochen hab, war das der Punkt, an dem sie von skeptisch zu interessiert gewechselt ist. Kundendaten und Bildmaterial auf einem fremden Server, das war für sie die eigentliche Sorge, nicht der AI Act selbst.

Warum die offiziellen EU-Icons und keine eigene Grafik

Die drei Icons, die im Tool zur Auswahl stehen, stammen aus dem Set, das die Europäische Kommission am 10. Juni 2026 gemeinsam mit dem Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht hat. Sie sind frei nutzbar, ohne Namensnennung, ohne Lizenzgebühr. Ihre Verwendung ist freiwillig, das ist wichtig zu verstehen. Die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht, und wer die Icons nicht verwendet, muss eine gleichwertige Kennzeichnung sicherstellen. Ich hab mich trotzdem für die Icons als Standardoption entschieden, weil sie über Sprachgrenzen hinweg wiedererkennbar sind. Der Nachteil, den ich nicht verschweigen will: Sie sind noch neu, viele Betrachter kennen sie schlicht noch nicht. Deshalb bietet das Tool das Textlabel als gleichwertige Alternative an, nicht als Notlösung.

Was das Tool nicht kann, sollte genauso klar sein wie das, was es kann. Es erzeugt eine sichtbare Kennzeichnung für die Betreiberpflicht nach Absatz 4. Es erzeugt keine maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2, das ist Aufgabe der Anbieter-Software selbst. Und der Export erzeugt die Bilddatei neu, vorhandene EXIF- und IPTC-Metadaten des Originals gehen dabei verloren. Das ist eine bewusste technische Grenze, keine Nachlässigkeit, aber wer diese Metadaten für andere Zwecke braucht, sollte das Original separat aufheben. Rechtsberatung ist das Tool ohnehin nicht, das kann und will kein Stück Software leisten, das in deinem Browser läuft.

Wann du das Tool wirklich brauchst

Nicht jedes KI-Bild ist ein Fall für Artikel 50 Absatz 4. Die Abgrenzung ist in der Praxis selten so eindeutig, wie sie in Ratgebern klingt, ich hab das ausführlicher in meinem Artikel darüber, was seit dem 2. August 2026 für Bilder und Chatbots gilt, aufgedröselt. Als Faustregel gilt: Wer im Zweifel kennzeichnet, verliert nichts. Wer im Zweifel nicht kennzeichnet, trägt das Risiko allein. Und wer wissen will, wie sich das Ganze in die größere EPU-Realität nach dem Digital Omnibus einordnet, findet die Einordnung in meinem Artikel darüber, was der Digital Omnibus jetzt wirklich für EPU ändert.

Häufige Fragen

Nein. Ein klarer Textzusatz wie „KI-generiert“ erfüllt die Offenlegungspflicht genauso. Die Icons bringen Wiedererkennbarkeit über Sprachgrenzen hinweg, mehr nicht.

Nein. Das Tool besteht aus einer HTML-Datei und JavaScript, die Verarbeitung läuft über die Canvas-Funktion deines Browsers direkt auf deinem Gerät.

Für dich als Betreiber, der KI-Inhalte veröffentlicht, ja. Für Anbieter von KI-Systemen gilt zusätzlich die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung, das betrifft dich als Nutzer eines Bildgenerators nicht.

Nein, die Pflicht greift bei Inhalten, die als echtes Foto durchgehen könnten. Eine offensichtlich stilisierte Illustration oder ein abstraktes Muster fällt normalerweise nicht darunter, im Zweifel ist Kennzeichnen trotzdem die sicherere Wahl.

Das Tool ist kostenlos, ohne Anmeldung, und bleibt es auch. Ich bau solche Werkzeuge, weil die meisten Compliance-Fragen im Alltag kleiner sind, als sie klingen, und weil man sie einmal richtig lösen sollte statt zwanzig Mal halb zu googeln. Mit einem Klick auf den Button geht’s zum Tool:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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about.me
Alex Januschewsky – Zertifizierter KI-Beauftragter und Werbefachmann
Alex Januschewsky

Alex Januschewsky ist Werbefachmann, zertifizierter KI-Beauftragter (ISO 42001, EU AI Act-Konformität) und Microsoft MVP Alumni. Seit 1989 in Werbung und Design aktiv, spezialisiert auf den professionellen Einsatz von Generativer KI: kreativ, strategisch, praxisnah. Seit über 30 Jahren entwickle ich Kommunikation, die nicht auf Hype setzt, sondern auf echte Wirkung. Klar, klug und mit einem tiefen Verständnis für Technologie und Sprache. In diesem Blog teile ich Ideen, Impulse und erprobtes Wissen für Unternehmer, Entscheider und KI-Enthusiasten, die mehr wollen als Schlagwörter und bunte Versprechen.

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Alex Januschewsky, Prompt Rocker, wohnhaft in Salzburg, tätig in Österreich
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