August 2024: Wer „things to do in Brussels“ googelt, bekommt ganz oben Googles eigenes Travel-Ads-Karussell. 26. September 2026, fünf Tage nach Ablauf einer verbindlichen EU-Frist: dasselbe Bild. Diesen Vergleich hat die Initiative for Neutral Search vorgestern veröffentlicht, und für mich ist er der ehrlichste Kommentar zur ersten DMA-Strafe gegen Google.

Meine These: Was Google seit Juli in Europa betreibt, ist Schadensbegrenzung mit PR-Begleitung. Wo die Bevorzugung Geld bringt, bleibt sie. Wo sich der EU die Schuld für eine schlechtere Suche zuschieben lässt, wird demonstrativ abgebaut.
Ich bin seit 1989 in der Kommunikationsbranche und hab jede Phase von Googles Suchoberfläche aus Agentursicht miterlebt, heute berate ich EPU und KMU zu KI und Sichtbarkeit. Nach diesem Artikel weißt du, was Brüssel entschieden hat, was Google daraus gemacht hat und warum dich das direkt betrifft.
Drei Begriffe, die du für diesen Artikel brauchst
Self-Preferencing: Ein Plattformbetreiber stellt eigene Dienste in Ranking oder Darstellung besser dar als gleichwertige Angebote von Dritten.
Gatekeeper: Eine Plattform, die unter dem Digital Markets Act (DMA) als so marktmächtig gilt, dass Sonderpflichten für sie gelten. Google Search trägt diesen Status seit September 2023.
Zwangsgeld (periodic penalty payment): Eine Tagesstrafe von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes, die die EU-Kommission verhängen kann, solange ein Verstoß andauert.
Was hat die EU-Kommission im Juli entschieden?
Am 23. Juli 2026 hat die Europäische Kommission zwei Entscheidungen gegen Google gefällt. 460 Millionen Euro für Self-Preferencing in der Google-Suche, 430 Millionen Euro für Anti-Steering im Google Play Store, zusammen 890 Millionen Euro. Es ist die erste Strafe gegen Google unter dem DMA.
Der Kern des Such-Verfahrens: Google zeigt eigene Ergebnisse für Shopping, Hotels, Transport und Sport prominenter an als vergleichbare Dienste von Mitbewerbern. Das verstößt gegen Artikel 6(5) DMA, der Gatekeepern genau diese Bevorzugung im Ranking verbietet. Wer es im Original nachlesen will: Die nicht vertrauliche Fassung der Kommissionsentscheidung im Fall DMA.100193 ist öffentlich.
Eröffnet hat die Kommission das Verfahren am 25. März 2024, die vorläufige Einschätzung kam im März 2025. Google bekam 60 Tage, also bis etwa 21. September 2026. Danach drohen Zwangsgelder. Und ein Einspruch vor dem EU-Gericht setzt die Pflicht zur Umsetzung nicht automatisch aus: erst umsetzen, dann streiten.
Neu ist das Thema für Google nicht. 2017 hat die Kommission Google im Fall Google Shopping 2,42 Milliarden Euro Strafe aufgebrummt, weil der Konzern seinen eigenen Preisvergleich bevorzugte. Der Europäische Gerichtshof hat das am 10. September 2024 endgültig bestätigt. Google weiß also seit neun Jahren, dass diese Praxis in Europa rechtswidrig ist.
Was hat Google bis zur Frist geändert?
Am 8. September hat Google ein neues Layout für die europäische Suche ausgerollt. Oben steht jetzt ein spezialisierter Suchdienst, darunter zwei weitere mit weniger Details, darunter ein Karussell mit Hotels, Airlines oder Restaurants. Aus diesem Karussell hat Google Echtzeitpreise entfernt.
Begleitet wurde das von einer bemerkenswerten Kommunikation. Nick Fox, Senior Vice President für Knowledge & Information, erklärte gegenüber Reuters, die Änderungen würden die Nutzererfahrung für Europäer verschlechtern, Vermittlerplattformen auf Kosten lokaler Betriebe stärken und hilfreiche Funktionen entfernen. Nutzer außerhalb der EU seien nicht betroffen. Ein Google-Vertreter sprach vom größten Qualitätsverlust in der 29-jährigen Geschichte der Suchmaschine. Frühere DMA-Anpassungen hätten den kostenlosen Direktbuchungs-Traffic europäischer Betriebe um 30 Prozent gesenkt, Tests mit Millionen Nutzern hätten hohe Unzufriedenheit gezeigt.
Klingt dramatisch. Das Problem: Jede dieser Zahlen stammt von Google selbst. Methodik und Vergleichszeitraum sind nicht veröffentlicht, darauf hat unter anderem The Next Web hingewiesen. Google entwirft das Layout, testet das Layout, bewertet das Layout und kündigt vorab an, wie schlecht es wird. Das ist ungefähr so, als würde ein Schüler die eigene Schularbeit korrigieren und vorher allen erzählen, dass sie ein Fünfer wird, weil die Angabe so schlecht war. Das Bild hinkt leicht, aber es trifft den Kern.
Was bleibt laut Initiative for Neutral Search unverändert?
Die Initiative for Neutral Search ist ein branchenübergreifendes Bündnis von mehr als 150 Unternehmen, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, koordiniert von der Berliner Organisation iconomy. Sie hat am 26. September, also nach Ablauf der Frist, Suchergebnisse aufgezeichnet und direkt neben die Beispiele aus der Kommissionsentscheidung gestellt.
Das Ergebnis laut der Pressemitteilung der Initiative for Neutral Search vom 28. September 2026: Bei Produktsuchen erscheint weiterhin Googles bezahlte Shopping-Box, ohne dass ein konkurrierender Preisvergleich ein gleichwertiges Format bekommen kann. Genau diese Box nennt die Kommission in ihrer Entscheidung ausdrücklich. Bei Freizeit-Suchen steht das eigene Travel-Ads-Karussell oben. Sportergebnisse, Übersetzungen, Wetter und Finanzdaten zeigt Google weiterhin in eigenen, hervorgehobenen Modulen über den Drittanbietern.
Koordinator Felix Styma sagt sinngemäß: Angesichts von Googles Vorgeschichte seien die Erwartungen bescheiden gewesen. Dass die beanstandeten Praktiken nach der Frist aber noch immer sichtbar sind, sei trotzdem auffällig.
Fairerweise: Das ist Lobby-Material von Unternehmen, die mit Google konkurrieren. Die Initiative sagt selbst, dass sie nur eine Handvoll Module dokumentiert hat. Aber die Screenshots sind nachprüfbar, und die Beispiele hat die Kommission selbst geliefert. Laut einem Bericht von MLex hat am selben Tag auch der Branchenverband EU Travel Tech erklärt, dass Googles Änderungen wesentliche Fragen offenlassen. Eine öffentliche Reaktion der Kommission auf den Ablauf der Frist hab ich bis heute, 30. September, nicht gefunden.
Warum baut Google genau dort ab, wo es der EU schadet?
Schau dir an, wo Google sich bewegt hat und wo nicht. Bei Reisen, wo die Nutznießer Booking.com und Expedia heißen, hat Google umgebaut und das gleich mit einer Warnung an die Öffentlichkeit versehen. Dort lässt sich die Geschichte erzählen, dass Brüssel kleine Hotels schädigt und große Plattformen füttert.
Die Shopping-Box ist geblieben. Die ist bezahlte Werbung, also direkter Umsatz. Geblieben sind auch Wetter, Sport, Übersetzung und Finanzen, die Nutzer auf der Google-Seite halten, statt sie weiterzuschicken.
Ich kann Google nicht in den Kopf schauen, und vielleicht gibt es für jede dieser Entscheidungen eine juristische Begründung. Aber das Muster ist deutlich: umsetzen, wo es sich als Warnung eignet, festhalten, wo es Geld bringt.
Googles Argument zu lokalen Betrieben ist übrigens nicht dumm. Ein kleines Hotel, das jetzt hinter einem Vermittler steht, zahlt Provision für einen Gast, der eigentlich direkt gesucht hat. Nur: Der DMA lässt den Gatekeeper seine Umsetzung selbst entwerfen. Google hätte ein Layout bauen können, das Direktanbieter stärkt. Es hat eines gebaut, das sich gut als Beweisstück gegen die Regulierung eignet.
Warum sind AI Overviews der eigentliche Streitpunkt?
Die Shopping-Box ist der Streit von gestern. AI Overviews und der AI Mode sitzen heute über allem, was auf der Ergebnisseite folgt, gespeist aus fremden Inhalten, erzeugt von Googles eigenem Modell. Die Initiative fordert, dass die Kommission ihre Entscheidung ausdrücklich auch darauf anwendet. Laut Tech Times hat die Kommission bereits im Juli angedeutet, dass die Grundsätze der Entscheidung auch für KI-Zusammenfassungen gelten könnten.

Das macht Sinn. Wenn eine KI-Antwort den Klick gar nicht mehr braucht, ist sie die effizienteste Form von Self-Preferencing, die es je gab. Wie radikal sich Sichtbarkeit dadurch verschiebt, hab ich in meinem Artikel über Search Everywhere Optimization und Googles AI Overviews beschrieben. Wenn Brüssel bei den alten Modulen schon nicht durchgreift, schaut es für die KI-Ebene eh düster aus.
Hab ich beim Apple-Streit nicht anders argumentiert?
Ja. In meinem Beitrag Apple gegen die EU: wer kontrolliert die Zukunft der KI hab ich mich auf Apples Seite gestellt. Dazu steh ich, und ich sehe keinen Widerspruch.
Bei Apple ging es um die Integrität eines geschlossenen Geräts, für das sich Käufer bewusst entscheiden. Bei Google geht es um die Tür zum gesamten Web. Kein Hotel, kein Onlineshop und kein Sportportal hat sich ausgesucht, von Google gerankt zu werden. Und Googles Bevorzugung ist seit 2017 gerichtsfest festgestellt. Wer diese Tür kontrolliert, muss sie für alle gleich weit aufmachen.
Was heißt das für dich als EPU oder KMU?
Verlass dich nicht darauf, dass die Google-Oberfläche morgen noch so aussieht wie heute. Die Layouts ändern sich im Wochentakt, und zwar nach Googles Kalkül, nicht nach deinem.
Konkret: Schau in die Google Search Console und vergleich deine Klicks vor und nach dem 8. September. Google behauptet 30 Prozent weniger Direkt-Traffic für europäische Betriebe. Du kannst das für deinen Betrieb selbst überprüfen, statt Google oder Brüssel zu glauben. Und bau Sichtbarkeit dort auf, wo Menschen ebenfalls suchen. ChatGPT gilt in der EU inzwischen offiziell als sehr große Suchmaschine. Damit das funktioniert, müssen deine Inhalte zitierfähig sein, was ich am Beispiel meiner eigenen Blogartikel und ihrer Unsichtbarkeit in der KI-Suche durchgespielt hab.
Jetzt ist Brüssel am Zug
Die Kommission hat ein Werkzeug in der Hand, das Google täglich einen spürbaren Teil seines Umsatzes kosten kann. Setzt sie es nicht ein, hat Google recht behalten, und jeder andere Gatekeeper lernt dieselbe Lektion: EU-Recht ist verhandelbar, solange man es mit genug PR begleitet. Schauen wir mal, wer zuerst blinzelt. Ich hoffe, nicht Brüssel.




