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——— aus der werkstatt

Recht und Ethik

Wem gehört ein KI-Bild? Urheberrecht in Deutschland & Österreich

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Wem gehört ein KI-generiertes Bild?
Die Frage klingt simpel – ist aber ein juristisches Minenfeld.
Denn was passiert, wenn kein Mensch gemalt hat, sondern ein Algorithmus? Ist das dann überhaupt urheberrechtlich geschützt? Und wenn ja, für wen?

Wer KI-Tools wie Midjourney, DALL·E, Leonardo oder Adobe Firefly nutzt, steht irgendwann vor genau dieser Frage:
Darf ich das Bild verkaufen? Auf T-Shirts drucken? Oder sogar schützen lassen?

Wir bringen Ordnung ins Chaos. Und zwar auf Basis deutscher und österreichischer Rechtslage.

Die Fakten: KI-Bilder und Urheberrecht

Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Kein Urheberrecht ohne Mensch
    Nur Werke, die auf menschlicher Schöpfung beruhen, sind urheberrechtlich geschützt.
  • KI-Bilder sind (aktuell) nicht geschützt
    In Deutschland und Österreich gilt: KI-generierte Bilder ohne menschliche Mitgestaltung fallen nicht unter das Urheberrecht.
  • Der Prompt reicht (meist) nicht aus
    Ein einfacher Text-Prompt ist laut Experten keine „persönliche geistige Schöpfung“. Es fehlt an Tiefe, Kreativität und Steuerung.
  • Kein Schutz = keine Exklusivität
    Du kannst ein KI-Bild zwar nutzen, aber niemanden daran hindern, dasselbe Bild ebenfalls nutzt – oder weiterverwendet.
  • Schutz über Umwege möglich
    Manche KI-Bilder lassen sich indirekt schützen:
    Zum Beispiel als Design oder über das Markenrecht, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Plattformregeln gelten zusätzlich
    Midjourney & Co. regeln Nutzungsrechte oft über ihre AGB. Die können fair – oder ganz schön trickreich sein.
  • USA ≠ Europa
    In den USA gelten andere Regeln: Dort kann der Urheberrechtsschutz für KI-Bilder unter Umständen verwehrt werden, auch wenn sie kommerziell genutzt werden.

Deutschland & Österreich: Was gilt konkret?

In beiden Ländern stützt sich das Urheberrecht auf das gleiche Prinzip:
Nur ein Mensch kann Urheber sein. Kein Bot, kein Algorithmus, keine KI.

Das Werk muss zudem eine sogenannte Schöpfungshöhe erreichen.
Also mehr sein als eine rein technische oder banale Umsetzung.
Ein Prompt wie „Katze auf dem Mond im Disney-Stil“? Eher nicht.

Wird ein Bild aber stark nachbearbeitet, retuschiert, komponiert – von einem Menschen – sieht die Lage anders aus.

Beispiel aus der Praxis

Du gibst in Midjourney den Prompt ein:

“A futuristic cityscape at sunset, cyberpunk style, ultra realistic”

Midjourney rendert ein atemberaubendes Bild.
Du nutzt es für deine Website.

Was gilt?

  • Du darfst es nutzen, wenn du die Midjourney-Lizenz hast (bei bezahltem Abo in der Regel ja).
  • Du bist nicht der Urheber.
  • Du kannst niemandem die Nutzung verbieten.
  • Du hast keinen exklusiven Schutz.

Erstellst du auf Basis dieses Bilds eine Collage, bearbeitest es aufwendig weiter, fügst eigene Elemente hinzu – dann könnte das Ergebnis urheberrechtlich geschützt sein. Aber eben dein Werk, nicht das Ausgangsbild der KI.

Was das für Kreative, Agenturen & Unternehmen bedeutet

Egal ob du Designer:in, Content Creator oder Agentur bist:
KI-Bilder sind praktisch – aber nicht exklusiv.

Das heißt konkret:

  • Keine Kontrolle über die Verbreitung
  • Kein juristischer Schutz vor Kopien
  • Keine Eintragungsmöglichkeit beim Markenamt (außer Ausnahmen)

Für Corporate Design oder Markenaufbau ist das kritisch.
Denn: Jeder kann das gleiche Bild generieren – oder leicht abwandeln.

Willst du wirklich etwas Schützbares, musst du es selbst gestalten, weiterverarbeiten oder in eine komplexere Kreation einbetten.

Wie sieht es mit der Haftung aus?

Auch das wird gern vergessen:
Was, wenn deine KI ein Bild generiert, das zufällig stark einem bestehenden Foto ähnelt? Oder ein geschütztes Design aufgreift?

Dann kann es trotz fehlendem Urheberrechtsschutz zu Abmahnungen kommen – etwa wegen:

  • Markenrechtsverletzungen
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen (z. B. bei Promi-Bildern)
  • Verwechslungsgefahr mit geschützten Werken

Kurz: Du haftest. Nicht die KI. Nicht das Tool.

KI ist kreativ, aber kein Künstler

Künstliche Intelligenz kann heute Bilder erzeugen, die viele Profis sprachlos machen.
Aber vor dem Gesetz ist sie (noch) nur ein Werkzeug. Kein Schöpfer.

Wenn du KI-Bilder nutzt, dann:

  • Tu es bewusst
  • Kenne die Grenzen
  • Und misch dich ein – gestalte weiter, bearbeite, kombiniere

Denn nur so wird aus einem Pixelprodukt ein echtes Werk.

Hinweis zur KI-Nutzung: Themen und Thesen stammen von mir, KI hilft bei Struktur und Rechtschreibung. Redaktionelle Verantwortung bleibt vollständig bei mir. Wie dieser Blog entsteht →

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about.me
Alex Januschewsky – Zertifizierter KI-Beauftragter und Werbefachmann
Alex Januschewsky

Alex Januschewsky ist Werbefachmann, zertifizierter KI-Beauftragter (ISO 42001, EU AI Act-Konformität) und Microsoft MVP Alumni. Seit 1989 in Werbung und Design aktiv, spezialisiert auf den professionellen Einsatz von Generativer KI: kreativ, strategisch, praxisnah. Seit über 30 Jahren entwickle ich Kommunikation, die nicht auf Hype setzt, sondern auf echte Wirkung. Klar, klug und mit einem tiefen Verständnis für Technologie und Sprache. In diesem Blog teile ich Ideen, Impulse und erprobtes Wissen für Unternehmer, Entscheider und KI-Enthusiasten, die mehr wollen als Schlagwörter und bunte Versprechen.

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Alex Januschewsky, Prompt Rocker, wohnhaft in Salzburg, tätig in Österreich
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