——— aus der werkstatt

Recht und Ethik

KI-Klage in Salzburg: Wenn der Chatbot die Gerichtsgebühren verschweigt

Erschöpfte Richterin bei Aktenberg
// ki-zusammenfassung Diesen Artikel zusammenfassen mit:

Ein Salzburger bringt beim Arbeits- und Sozialgericht eine Klage ein, die zu großen Teilen eine KI geschrieben hat. Die Forderung ist hoch, die Sprache klingt nach Kanzlei. Was der Chatbot nicht erwähnt hat: Mit dem Einbringen werden Pauschalgebühren von mehreren Tausend Euro fällig. So berichten es die Salzburger Nachrichten unter Berufung auf Zivilrichterin Sofia Wörgetter.

Ich arbeite seit Jahren täglich mit generativer KI und baue mir meine Werkzeuge selbst. Gerade deshalb sag ich: Die KI ist hier nicht der Schuldige. Das Problem ist ungeprüfte KI, und die sitzt mittlerweile auf beiden Seiten des Richtertischs. In diesem Artikel ordne ich ein, warum die Richterinnen recht haben, wo das Justizministerium falsch abbiegt und was Bürger, Kanzleien und Justiz konkret anders machen sollten. Beginnen wir mit der Rechnung.

// kurz erklärt2 Begriffe
Pauschalgebühr
Die Gerichtsgebühr, die mit dem Einbringen einer Klage fällig wird. Ihre Höhe richtet sich nach dem Streitwert, also nach dem Betrag, den du forderst.
Halluzination
Ein Sprachmodell erfindet Fakten, Quellen oder Urteile, die plausibel klingen, aber nicht existieren. Wie das passiert und wie du es erkennst, hab ich in meinem Artikel über KI-Halluzinationen und warum sie entstehen ausführlich beschrieben.

Warum kostet eine KI-Klage plötzlich Tausende Euro?

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind in Österreich nur bis zu einem Streitwert von 2.500 Euro gebührenfrei. Darüber gilt der normale Tarif des Gerichtsgebührengesetzes, und der steigt mit der Höhe der Forderung. Bei einer sechsstelligen Summe bist du schnell im Bereich mehrerer Tausend Euro. Fällig mit dem Einbringen, egal wie das Verfahren ausgeht.

Geheimwissen ist das keines. Es steht im Gesetz. Aber ein Sprachmodell, das du bittest, eine überzeugende Klage zu formulieren, optimiert auf Überzeugungskraft. Nicht auf dein Kostenrisiko. Ein hoher Betrag liest sich stark, also landet ein hoher Betrag im Text. Die KI fragt nicht zurück, ob du dir das leisten willst. Und sie sagt dir auch nicht, dass im normalen Arbeitsrechtsprozess wer verliert in aller Regel auch die Anwaltskosten der Gegenseite trägt.

Eine KI, die dir eine Klage schreibt, aber das Kostenrisiko verschweigt, ist kein Rechtsberater. Sie ist ein sehr eloquenter Verstärker deiner eigenen Fehleinschätzung.

Neu ist das Muster in Salzburg übrigens nicht. Die Arbeiterkammer Salzburg hat heuer den Fall einer Hotelangestellten öffentlich gemacht, die sich eine fristlose Kündigung von der KI formulieren ließ. Der Schaden laut AK: 4.000 Euro.

Warum haben die Richterinnen recht?

Der Zeitpunkt der Geschichte ist kein Zufall. Von 12. bis 16. Oktober läuft die „Aktionswoche für den Rechtsstaat“: Richterinnen, Richter und Staatsanwälte verhandeln nicht, um auf den Personalmangel aufmerksam zu machen. Laut Richtervereinigungspräsident Gernot Kanduth arbeiten an den Bezirks- und Landesgerichten derzeit 1.478 Richterinnen und Richter, österreichweit fehlen rund 250, die durchschnittliche Auslastung liegt bei etwa 120 Prozent. Nachzulesen im ORF-Bericht zur Überlastung der Gerichte.

Und genau in diese Lage platzt die KI. Kanduth spricht von Eingaben mit 400 Seiten, die eine KI in kürzester Zeit erzeugt, für die ein Mensch zum Lesen aber ein Vielfaches braucht. Die Salzburger Richterin Claudia Klampfer nennt im SN-Bericht eine Urkundenerklärung mit 7.000 Seiten und Klagen mit 200 Seiten, die auf fünf bis zehn Seiten passen würden. Ihre Kollegin Wörgetter erzählt von einer Verhandlung, in der sich herausstellte, dass keine einzige der vom Kläger zitierten Höchstgerichtsentscheidungen existierte.

Das ist kein Salzburger Einzelfall. Der Oberste Gerichtshof hat bereits eine offensichtlich KI-generierte Nichtigkeitsbeschwerde in einem Grazer Suchtgiftverfahren zurückgewiesen. Die Beschwerde stützte sich auf erfundene Entscheidungen und strotzte vor Fehlzitaten, der OGH weigerte sich, sie inhaltlich zu behandeln.

Hier ist, was mich daran am meisten beschäftigt: KI senkt die Kosten fürs Schreiben auf fast null. Die Kosten fürs Prüfen sinken überhaupt nicht. Und die Prüfung trägt der Staat. Jede Richterin muss jedes Vorbringen lesen, weil die Parteien Anspruch auf rechtliches Gehör haben. Sie weiß vorher nicht, welche 20 Seiten von 200 relevant sind und welche Zitate erfunden. Das ist der Punkt, an dem es kippt: Wer KI ungeprüft einsetzt, lagert seine Sorgfaltspflicht an ein überlastetes Gericht aus.

Funktioniert KI im österreichischen Staat überhaupt?

Besser als ihr Ruf. Aber nur die unspektakuläre.

Martin Hackl, Chief Digital Officer im Justizministerium, sagt, KI sei in der österreichischen Justiz seit über zehn Jahren im Einsatz: bei der Textanalyse, der Anonymisierung von Urteilen und in der Rechtsrecherche. Das funktioniert, weil die Aufgabe eng begrenzt ist und das Ergebnis prüfbar. Ein Name ist geschwärzt oder nicht. Da gibt es nichts zu halluzinieren.

Ganz anders schaut es aus, wenn der Staat generative KI als Schaufensterprojekt kauft. Das AMS hat 2024 den „Berufsinfomat“ vorgestellt, einen Chatbot auf ChatGPT-Basis um rund 300.000 Euro. Kurz nach dem Start kursierten Antworten, die Mädchen eher Büro- und Schönheitsberufe empfahlen. Und bei den automatisierten Bescheiden hat der Gesetzgeber die Grenze zwischen Regel-Engine und Sprachmodell so unscharf gezogen, dass ich mich in meinem Artikel über KI-Bescheide in Österreich und Human in the Loop ernsthaft gefragt hab, wer da beraten hat.

Das Muster ist immer dasselbe: Wo KI als enges Werkzeug läuft, merkt es niemand, weil es funktioniert. Wo sie als großes Versprechen kommt, wird es peinlich. Und das jetzt angekündigte KI-Tool zur Aktenzusammenfassung hat beste Chancen, in die zweite Kategorie zu fallen. Kanduth sagt, man habe den Richtern KI-Tools versprochen, sie aber bisher nicht eingebunden.

Ich versteh das Ministerium. Es hat kein Budget für 250 Planstellen und greift nach dem, was billig aussieht. Aber ich versteh die Richter besser. Eine KI, die eine KI-Klage zusammenfasst, damit ein Mensch sie nicht lesen muss, ist eine Kette aus zwei Fehlerquellen. Klampfer bringt es auf den Punkt: Übersieht sie wegen einer lückenhaften Zusammenfassung einen Punkt, ist ihr Urteil mangelhaft und wird in der nächsten Instanz aufgehoben. Die Arbeit verschwindet nicht. Sie wandert nur eine Etage höher.

Was sollte sich jetzt konkret ändern?

Ich will nicht nur schimpfen. Hier sind meine Vorschläge, getrennt nach Zielgruppe.

Für Bürgerinnen und Bürger

  1. Nutz die KI zum Verstehen, nicht zum Einbringen. Lass dir erklären, was ein Anspruch bedeutet und welche Fristen gelten. Aber eine Klage, die du nicht selbst Satz für Satz verstehst, gehört nicht zu Gericht.
  2. Frag explizit nach dem Kostenrisiko. Ein brauchbarer Prompt: „Welche Gerichtsgebühren und welches Kostenrisiko entstehen in Österreich bei einer arbeitsrechtlichen Klage mit einem Streitwert von X Euro? Nenne die Rechtsgrundlage, damit ich sie im RIS prüfen kann.“ Und dann prüfst du wirklich.
  3. Geh vorher zur Arbeiterkammer oder zur Gewerkschaft. Als Mitglied zahlst du für die arbeitsrechtliche Beratung nichts extra. Das ist die billigste Absicherung, die es gibt.

Für Anwaltskanzleien

Jede zitierte Entscheidung wird gegen das Rechtsinformationssystem des Bundes geprüft, bevor der Schriftsatz rausgeht. Keine Ausnahme. Die Verantwortung bleibt beim Menschen, der unterschreibt, das hab ich schon in Wer haftet, wenn die KI Mist baut durchgespielt. Und kürzer überzeugt besser. Wer Richter mit 200 Seiten zuschüttet, gewinnt keinen Prozess, er verliert Sympathie.

Für Justiz und Ministerium

  1. Gebührenvorschau vor dem Absenden. Wer über JustizOnline oder den elektronischen Rechtsverkehr einbringt, sieht vorher die voraussichtliche Pauschalgebühr. Technisch trivial, und der Salzburger hätte gewusst, worauf er sich einlässt.
  2. Automatischer Zitat-Check gegen das RIS. Jede Geschäftszahl in einer Eingabe wird maschinell mit der Entscheidungsdatenbank abgeglichen, nicht existente Zitate werden markiert. Dafür braucht es kein Sprachmodell, sondern eine simple Abfrage. Das Halluzinationsproblem wäre damit in Sekunden sichtbar, deterministisch und nachvollziehbar.
  3. Strukturvorgaben statt Verbote. Klampfer fordert einen gesetzlichen Riegel gegen ausufernde Schriftsätze. Ich würde es so bauen: Ab einer bestimmten Länge ist eine Kurzfassung mit den tragenden Punkten Pflicht, und jede Behauptung verweist auf die Stelle, an der sie belegt ist.
  4. Zusammenfassungen nur mit Fundstelle pro Aussage. Ein Zusammenfassungstool, das nicht zu jedem Satz die Seite im Akt nennt, ist für eine Richterin wertlos. Mit Verweis wird es zum Navigationswerkzeug, ohne Verweis zum Haftungsrisiko.
  5. Richterinnen von Anfang an einbinden. KI-Systeme, die Justizbehörden bei der Auslegung von Recht unterstützen, gelten nach dem EU AI Act als Hochrisiko-Systeme. Wer so etwas ohne die künftigen Anwender plant, plant am Bedarf vorbei.

Das Bild hinkt leicht, aber es trifft den Kern: Ein Zitat-Checker ist ein Rauchmelder, eine KI-Zusammenfassung ist ein Feuerwehrmann aus Pappe. Der Staat sollte zuerst die Rauchmelder montieren.

Ersetzt KI bald die Richterin?

Nein. Und ich bin da ausnahmsweise ganz bei den Skeptikern. Klampfer beschreibt ihre Arbeit als Beweiswürdigung: Zwei Parteien erzählen zwei Geschichten, und sie muss herausfinden, was stimmt. Dafür braucht es Erfahrung, Menschenkenntnis und die Verantwortung einer Person, die mit ihrem Namen unterschreibt.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es in zehn Jahren nicht doch Teilbereiche gibt, die eine KI vorbereiten kann. Bei Massenverfahren mit immer gleichen Fragen vielleicht. Aber keine Software ersetzt 250 fehlende Richterinnen und Richter. Wer das behauptet, verkauft ein Budgetproblem als Digitalisierungsprojekt.

Häufige Fragen zur KI-Klage

Verboten ist das nicht. Die Verantwortung für Inhalt, Zitate und Kostenfolgen bleibt aber vollständig bei dir. Ein Gericht prüft nicht, wer den Text geschrieben hat, sondern ob er stimmt.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind bis zu einem Streitwert von 2.500 Euro gebührenfrei. Darüber fällt eine Pauschalgebühr nach dem Tarif des Gerichtsgebührengesetzes an, die mit dem Streitwert steigt.

Das Gericht erkennt es spätestens bei der Prüfung, und es schadet deiner Glaubwürdigkeit massiv. Der Oberste Gerichtshof hat eine solche Nichtigkeitsbeschwerde bereits zurückgewiesen, ohne sie inhaltlich zu behandeln.

Der Salzburger zahlt jetzt für eine Lektion, die er billiger haben hätte können. Das Ministerium kann sich die gleiche Lektion sparen, wenn es zuhört, bevor es Tools kauft. Nutz die KI. Aber lass sie nie das letzte Wort haben, schon gar nicht vor Gericht.

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Alex Januschewsky – Zertifizierter KI-Beauftragter und Werbefachmann
Alex Januschewsky

Alex Januschewsky ist Werbefachmann, zertifizierter KI-Beauftragter (ISO 42001, EU AI Act-Konformität) und Microsoft MVP Alumni. Seit 1989 in Werbung und Design aktiv, spezialisiert auf den professionellen Einsatz von Generativer KI: kreativ, strategisch, praxisnah. Seit über 30 Jahren entwickle ich Kommunikation, die nicht auf Hype setzt, sondern auf echte Wirkung. Klar, klug und mit einem tiefen Verständnis für Technologie und Sprache. In diesem Blog teile ich Ideen, Impulse und erprobtes Wissen für Unternehmer, Entscheider und KI-Enthusiasten, die mehr wollen als Schlagwörter und bunte Versprechen.

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Alex Januschewsky, Prompt Rocker, wohnhaft in Salzburg, tätig in Österreich
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