——— aus der werkstatt

Recht und Ethik

KI-Bescheide in Österreich: Das letzte Wort hat ein Mensch, aber nur wenn du es verlangst

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Seit Mittwoch hat der Nationalrat es beschlossen: Österreichs Behörden sollen künftig Bescheide erlassen dürfen, die nie ein Mensch gesehen hat. Automatisch erstellt, automatisch zugestellt, und wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen reagierst, bleibt es dabei.

Meine Position dazu ist klar: Die Idee hinter den KI-Bescheiden ist richtig, das Gesetz ist zu weit geraten. Human in the Loop wird damit vom Standard zum Opt-out, und das Opt-out musst ausgerechnet du als Bürger ziehen.

Ich bin zertifizierter KI-Beauftragter nach ISO 42001 und EU AI Act Practitioner, und in meiner Beratungsarbeit ist die erste Frage bei jedem automatisierten Prozess dieselbe: Wo sitzt der Mensch, und prüft er wirklich? Genau diese Frage lege ich jetzt an die AVG-Novelle an. Danach weißt du, was beschlossen wurde, wo die Konstruktionsfehler liegen und was die Regierung besser hätte machen können.

Ein Bescheid, gegen den du dich aktiv wehren musst, damit ihn ein Mensch prüft, macht aus Human in the Loop einen Human on Request.

Alex Januschewsky

Kurz erklärt: Die Begriffe, um die es geht

Bescheid: Die verbindliche Entscheidung einer Behörde im Einzelfall, etwa über eine Gebühr, eine Förderung oder eine Strafe.

Vollständig automatisierte Erledigung (§ 18a AVG): Ein Bescheid, den ein technisches System erstellt, ohne dass ein Sachbearbeiter ihn inhaltlich prüft oder freigibt.

No-Stop-Verfahren (§ 57a AVG): Die Behörde erbringt eine Leistung, ohne dass du einen Antrag stellen musst, weil ihr alle Daten schon vorliegen.

Vorstellung: Der Rechtsbehelf gegen einen automatisierten Bescheid. Du erhebst sie binnen zwei Wochen, und der Bescheid tritt außer Kraft.

Human in the Loop: Ein Prozessdesign, bei dem ein Mensch jede Entscheidung eines Systems prüft, bevor sie wirksam wird.

Was hat der Nationalrat genau beschlossen?

Am 23. September 2026 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) und des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) beschlossen. FPÖ und Grüne haben dagegen gestimmt. Den vollständigen Text samt Erläuterungen findest du in der Regierungsvorlage zur AVG-Novelle auf der Website des Parlaments.

Das Paket hat vier Bausteine. Chatbots dürfen beim Ausfüllen und Einbringen von Anträgen helfen. No-Stop-Verfahren bekommen einen allgemeinen Rahmen, nach dem Vorbild der antragslosen Familienbeihilfe und der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Bei Anonym- und Organstrafverfügungen ersetzt ein QR-Code den Erlagschein. Und der vierte Baustein ist der, über den alle reden: vollständig automatisierte Bescheide.

Welche Verfahren automatisiert werden dürfen, legt nicht das Parlament fest. Das macht die jeweils zuständige oberste Behörde per Verordnung. Das Bundeskanzleramt nennt als Sicherungen, dass die Behörde jederzeit eingreifen können muss, jedes System eine dokumentierte Testphase durchläuft, die Rechtmäßigkeit laufend kontrolliert wird und automatische Bescheide klar gekennzeichnet sind. Individuelle Baubescheide sind laut Bundeskanzleramt ausdrücklich ausgeschlossen.

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll spricht von Massenverfahren wie Gebührenbescheiden, Steuerverfahren oder allgemeinen Förderungen. Und genau da hab ich zuerst einmal gar nichts dagegen.

Warum bin ich nicht grundsätzlich dagegen?

Weil automatisierte Verwaltung in Österreich längst funktioniert. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist ein gutes Beispiel: Das Finanzamt hat die Lohndaten, rechnet nach festen Regeln und schickt dir das Geld, ohne dass du einen Antrag stellen musst. Die Regierung nennt sie in den Erläuterungen selbst als Vorbild.

Das ist Automatisierung, wie ich sie mir wünsche. Klare Eingangsdaten, klare Rechtsgrundlage, ein Ergebnis, das du nachrechnen kannst. In meinem Home Assistant laufen Automationen nach demselben Prinzip: Wenn Bedingung A und B erfüllt sind, passiert C. Das ist langweilig, und langweilig ist in diesem Fall ein Kompliment.

Das Problem der Novelle liegt woanders. Sie wirft diese langweilige, prüfbare Automatisierung mit etwas völlig anderem in einen Topf.

Warum ist eine Regel-Engine etwas anderes als ein Sprachmodell?

Eine Regel-Engine ist deterministisch. Gleiche Eingabe, gleiches Ergebnis, jedes Mal. Wenn sie falsch rechnet, findest du den Fehler in der Regel und korrigierst ihn für alle Fälle auf einmal.

Ein Large Language Model funktioniert anders. Es berechnet Wahrscheinlichkeiten für das nächste Wort, und es kann dabei Dinge erfinden, die plausibel klingen und trotzdem falsch sind. Wie das passiert und warum es direkt aus der Architektur dieser Modelle folgt, hab ich in meinem Artikel über KI-Halluzinationen und wie du sie erkennst ausführlich beschrieben. Für einen Bescheid kommt ein zweites Problem dazu: Eine Behörde muss begründen, warum sie so entscheidet. Ein Sprachmodell liefert dir eine Begründung, die gut klingt. Ob sie den tatsächlichen Rechenweg abbildet, weiß niemand.

Die Novelle unterscheidet zwischen diesen beiden Welten nicht. Laut heise formuliert § 18a AVG als Voraussetzung, dass die Sache „im Hinblick auf den maßgeblichen Sachverhalt, die zu lösenden Rechtsfragen und den Stand der Technik“ für eine Vollautomatisierung geeignet sein muss. Das Bundeskanzleramt schreibt selbst, dass die Voraussetzungen für alle technischen Systeme gelten, „auch für mögliche KI-Anwendungen“. Die Tür für generative KI steht also offen.

Bemerkenswert fand ich, dass dieser Punkt in der Nationalratsdebatte sehr wohl angesprochen wurde. Laut Parlamentskorrespondenz vermisste der fraktionslose Abgeordnete Veit Dengler genau diese Trennung zwischen klassischer Automatisierung und generativer KI. Im beschlossenen Gesetz findet sie sich nicht.

Darf der Algorithmus jetzt auch Ermessen ausüben?

Das ist für mich der heikelste Teil. Und die Antwort lautet: im Prinzip ja.

Schon in den Erläuterungen zum Ministerialentwurf steht, dass Beurteilungsspielräume aufgrund unbestimmter Gesetzesbegriffe einer vollständig automatisierten Erledigung nicht von vornherein entgegenstehen. Heise berichtet, dass die Erläuterungen Computern die Entscheidung selbst dann erlauben, wenn „Ermessen oder Beurteilungsspielräume“ bestehen.

Zum Vergleich lohnt ein Blick nach Deutschland. Dort regelt § 35a des Verwaltungsverfahrensgesetzes den vollautomatisierten Verwaltungsakt seit Jahren, und zwar mit einer harten Grenze: Er ist nur zulässig, wenn weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Die Logik dahinter ist einfach. Ermessen heißt abwägen, und Abwägen ist genau die Tätigkeit, bei der ein Mensch hingehört.

Österreich hat diese Grenze bewusst nicht gezogen. Wolfgang Gerstl (ÖVP) wird von heise mit dem Satz zitiert, jede Verwaltungseinheit habe das für sich selbst zu entscheiden. Das ist ehrlich, aber es ist auch das Problem: Die Grenze zwischen Rechnen und Abwägen zieht die Behörde, die automatisieren will.

Wo ist das Problem, wenn doch ein Mensch das letzte Wort hat?

„Das letzte Wort hat immer ein Mensch“, steht als Überschrift in der Aussendung des Bundeskanzleramts. Schauen wir mal, wie das in der Praxis aussieht.

Das Bundeskanzleramt beschreibt selbst ein Beispiel: Frau M. bekommt einen automatisch erstellten Bescheid für die Kanalgebühr und hält ihn für falsch. Sie erhebt binnen zwei Wochen Vorstellung, der Bescheid tritt außer Kraft, ein Mitarbeiter prüft neu und entscheidet persönlich.

Das klingt fair, und für Frau M. ist es das auch. Aber lies das Beispiel noch einmal genau. Der Mensch kommt nur ins Spiel, weil Frau M. den Fehler bemerkt, die Frist kennt und aktiv wird. Was ist mit dem Herrn, der den Bescheid nicht versteht? Mit der Pensionistin, die die Post erst nach dem Urlaub öffnet? Mit allen, die einem Amtsschreiben grundsätzlich vertrauen, weil es von einer Behörde kommt?

Für all diese Menschen hat eben kein Mensch das letzte Wort. Das letzte Wort hat das System, und der Bescheid bleibt so, wie es ihn erstellt hat. Das Recht auf menschliche Prüfung existiert, aber es muss eingefordert werden. Das ist die Verschiebung, um die es mir geht: Die Qualitätskontrolle wandert von der Behörde zum Bürger.

Dazu kommt ein Detail, das in den Medienberichten kaum vorkommt. Laut Parlamentskorrespondenz kann die Behörde automatisch erlassene Bescheide innerhalb von zwei Monaten aufheben oder abändern, wenn sie Fehler vermutet, „mit möglichster Schonung erworbener Rechte“. Die Behörde bekommt also ein Korrekturfenster von zwei Monaten, du bekommst eines von zwei Wochen. Wer hier wen schützt, darfst du selbst beurteilen.

Was sagt der EU AI Act dazu?

Hier wird es für alle interessant, die sich mit Compliance beschäftigen. Der EU AI Act stuft KI-Systeme, mit denen Behörden über den Anspruch auf wesentliche öffentliche Unterstützungsleistungen entscheiden, als Hochrisiko ein (Anhang III, Nummer 5). Bei Sozialleistungen ist die Sache ziemlich klar. Ob auch die „allgemeinen Förderungen“, die Pröll als Beispiel nennt, darunterfallen, ist Auslegungssache. Für Hochrisiko-Systeme verlangt Artikel 14 eine wirksame menschliche Aufsicht, und öffentliche Stellen müssen vor dem Einsatz eine Grundrechte-Folgenabschätzung machen.

Diese Hochrisiko-Pflichten wurden durch den Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Was das für Unternehmen bedeutet, hab ich in meiner Einordnung des Digital Omnibus für EPU aufgeschlüsselt. Für die Verwaltung heißt es: Wer jetzt per Verordnung ein KI-System für Leistungsbescheide freigibt, riskiert, es für einen Rechtsrahmen zu bauen, der in gut 14 Monaten deutlich strenger wird.

Schon jetzt gilt dagegen Artikel 50, und zwar seit 2. August 2026. Wer mit einem Chatbot interagiert, muss erkennen können, dass eine KI antwortet. Das weißt du eh, wenn du selbst einen Chatbot auf deiner Website betreibst. Das betrifft die neuen Behörden-Chatbots unmittelbar.

Und dann ist da noch Artikel 22 der DSGVO, der dir das Recht gibt, keiner ausschließlich automatisierten Entscheidung mit rechtlicher Wirkung unterworfen zu werden. Laut heise soll die Vorstellung genau diese Anforderung erfüllen. Juristisch mag das halten. Der Geist von Artikel 22 meint aus meiner Sicht aber eher eine Prüfung vor der Wirkung als eine Reparatur danach.

Wer berät hier eigentlich wen?

Ich frag mich bei diesem Gesetz ehrlich, wer da beraten hat. Denn die Regierung widerspricht sich in der eigenen Kommunikation.

Im Plenum betonte Gerstl laut Parlamentskorrespondenz, es werde keine Entscheidung geben, die einfach einer KI überlassen werde. Muna Duzdar (SPÖ) sagte, es gehe um die Automatisierung von Daten und vorliegenden Informationen, nicht darum, KI Sachverhalte selbstständig bearbeiten zu lassen. Gleichzeitig ist das Gesetz ausdrücklich „technologieoffen“, schließt KI nicht aus und lässt Ermessen zu.

Wenn die Koalition keine KI-Entscheidungen mit Ermessen will, warum schreibt sie dann ein Gesetz, das genau diese erlaubt? Eine Formulierung wie im deutschen § 35a hätte gereicht. Entweder hat hier niemand den Unterschied zwischen einer Regel-Engine und einem Sprachmodell erklärt, oder man hält sich die Tür bewusst offen. Beides beruhigt mich nicht.

Die Grünen bemängeln, die Verantwortung für Fehler bleibe offen. Auf den ersten Blick denkt man: Die Behörde bleibt zuständig, also haftet der Staat. Ganz so einfach ist es nicht. Die Amtshaftung knüpft klassisch an das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten eines Organs an, also eines Menschen. Wenn bei einem automatischen Bescheid niemand gehandelt hat, stellt sich die Frage, wessen Verschulden eigentlich zählt: das des Programmierers, der Person, die die Verordnung erlassen hat, oder das der Stelle, die die Testphase abgenommen hat? Ich bin kein Jurist, aber eine eindeutige Antwort darauf hab ich weder im Gesetz noch in der Debatte gefunden. Dass am Ende immer ein Mensch haftet und nie die Maschine, hab ich schon einmal unter der Frage wer haftet, wenn die KI Mist baut durchgespielt. Bei automatischen Bescheiden ist nur nicht klar, welcher Mensch. Sichtbar wird das schon am Bescheid selbst: Dort steht kein Name mehr, nur ein Hinweis auf die Automatisierung.

Und einen zweiten Punkt der Kritik teile ich ebenfalls: Wo automatisiert wird, entscheidet die Verwaltung per Verordnung. Das Parlament hat sich damit selbst aus der wichtigsten Frage herausgenommen.

Wie hätte ein vernünftiges Gesetz ausgesehen?

Ich will nicht nur schimpfen. Ein Gesetz, das Automatisierung ermöglicht und Human in the Loop ernst nimmt, ist machbar. So würde ich es bauen:

  1. Regelbasierte Automatisierung und generative KI getrennt regeln. Für deterministische Systeme darf die Hürde niedrig sein. Für Sprachmodelle braucht es eine Einzelfreigabe durch einen Menschen, bevor der Bescheid wirksam wird.
  2. Ermessen ausschließen. Wie in Deutschland: Wo abgewogen wird, entscheidet ein Mensch. Punkt.
  3. Einsatzbereiche im Gesetz festlegen oder zumindest öffentlich registrieren. Jede Verordnung, die eine Vollautomatisierung erlaubt, gehört in ein öffentliches Register mit Systembeschreibung, Fehlerquote aus der Testphase und zuständiger Stelle.
  4. Stichproben statt Vertrauen. Ein fixer Anteil der automatischen Bescheide wird laufend von Menschen nachgeprüft, und die Ergebnisse werden veröffentlicht.
  5. Fristen fair verteilen. Wenn die Behörde zwei Monate zum Korrigieren hat, sollten Bürger nicht mit zwei Wochen auskommen müssen.

Nichts davon bremst die Kanalgebühr oder die antragslose Familienbeihilfe. Es bremst nur das, was gebremst gehört.

Das Muster kenn ich übrigens aus ganz anderen Bereichen: Ein Mensch sitzt formal im Prozess, prüft aber faktisch nichts mehr. Wie gefährlich dieser Automatisierungsbias werden kann, hab ich am Beispiel eines militärischen Beinahe-Vorfalls mit Chatbot-Halluzinationen beschrieben. Die AVG-Novelle geht einen Schritt weiter: Sie stellt den Menschen neben den Prozess, auf Abruf.

Fragen zu KI-Bescheiden in Österreich

Nein. Das Gesetz schafft nur die Grundlage. Welche Verfahren tatsächlich automatisiert werden, legen die zuständigen obersten Behörden erst per Verordnung fest. Bis dahin ändert sich für dich nichts.

Automatisch erlassene Bescheide müssen als solche gekennzeichnet sein. Statt eines Namens einer verantwortlichen Person steht ein Hinweis, dass der Bescheid vollautomatisch erstellt wurde. Genau auf diesen Hinweis solltest du achten.

Du erhebst binnen zwei Wochen Vorstellung, eine Begründung brauchst du nicht. Der Bescheid tritt dann außer Kraft, und ein Mitarbeiter der Behörde entscheidet neu. Erst gegen diese Entscheidung steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Nach aktuellem Stand nicht. Die Novelle betrifft schriftliche Bescheide von Verwaltungsbehörden in erster Instanz. Eine automatisierte Entscheidung von Verwaltungsgerichten ist laut Staatssekretär Pröll im Verfassungsausschuss faktisch ausgeschlossen.

Was ich jetzt beobachten werde

Die eigentliche Entscheidung fällt mit den Verordnungen. Dort steht dann, ob eine Behörde eine Regel-Engine für die Kanalgebühr freigibt oder ein Sprachmodell für Förderanträge mit Ermessensspielraum. Ich werde mir jede dieser Verordnungen anschauen, sobald sie veröffentlicht ist.

Bis dahin ein ganz praktischer Rat für dich: Wenn auf einem Bescheid künftig kein Name mehr steht, sondern ein Automatisierungshinweis, dann lies ihn zweimal. Und wenn dir etwas komisch vorkommt, erheb Vorstellung. Es kostet dich nichts, und es holt genau den Menschen zurück, den das Gesetz aus dem Prozess genommen hat.

Stellungnahme zur Gesetzesinitiative

Ich habe mir es nicht nehmen lassen. Hier meine Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (539 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/1365

Ob es was nützt? Keine Ahnung. Aber es war mir wichtig.

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about.me
Alex Januschewsky – Zertifizierter KI-Beauftragter und Werbefachmann
Alex Januschewsky

Alex Januschewsky ist Werbefachmann, zertifizierter KI-Beauftragter (ISO 42001, EU AI Act-Konformität) und Microsoft MVP Alumni. Seit 1989 in Werbung und Design aktiv, spezialisiert auf den professionellen Einsatz von Generativer KI: kreativ, strategisch, praxisnah. Seit über 30 Jahren entwickle ich Kommunikation, die nicht auf Hype setzt, sondern auf echte Wirkung. Klar, klug und mit einem tiefen Verständnis für Technologie und Sprache. In diesem Blog teile ich Ideen, Impulse und erprobtes Wissen für Unternehmer, Entscheider und KI-Enthusiasten, die mehr wollen als Schlagwörter und bunte Versprechen.

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Alex Januschewsky, Prompt Rocker, wohnhaft in Salzburg, tätig in Österreich
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